Öffentliche Ausschreibung für das neogotische Herrenhaus in Dobrowo, Westpommern. Die Beschreibung ist eine automatische Übersetzung der veröffentlichten Bekanntmachung auf der polnischen REALPORTICO Seite. Die Richtigkeit der Angaben kann nicht gewährleistet werden.
Der Bürgermeister von Tychowo gibt die mündliche und unbeschränkte Ausschreibung für den Verkauf eines Grundstücks in Besitz der Gemeinde Tychowo bekannt.
Angaben zu der Immobilie und den Ausschreibungsbedingungen:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Immobilie mit der Parzelle Nr. : 144 in 0033 Dobrowo: Neogotischer Palast mit einer Fläche von ca. 750 m² aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit seiner Umgebung (Park) von 1,32 ha, eingetragen im Denkmalregister der Woiwodschaft Westpommern unter der Nr. A-459 Grundbuch Nr. KO1B/00037383/1
Zweckbestimmung des Grundstücks im örtlichen Flächennutzungsplan:
32 UT - Gebiet für touristische Dienstleistungen.
MINDESTGEBOT: 840 000,00 PLN
KAUTION: 42 000,00 PLN
AUSSCHREIBUNGSGEBÜHR: 9 000,00 PLN
AUSSCHREIBUNGSFRIST: 15. Mai 2024, 10.00 Uhr.
Gemäß Art. 68 Abs. 3 und 3a des Gesetzes zur Immobilienverwaltung gewährt die Gemeinde Tychowo dem Käufer einen Preisnachlass von 50%, wenn er den Zuschlag für die Ausschreibung erhält. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist die Einzahlung der Kaution in Höhe von 42 000,00 PLN bis zum 10.Mai 2024, auf das Konto der Gemeinde Tychowo bei der
Bank Spółdzielczy
Białogard, Filiale Tychowo,
Nr. 83 8562 0007 0050 0050 2000 0020.
Als Datum der Einzahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto der Gemeinde Tychowo, nicht das Datum der Auszahlung. Der Titel der Überweisung muss "wadium na pałac" lauten.
Die Ausschreibung findet im Gemeindeamt in Tychowo, ul Bobolicka 17, 78-220 Tychowo, im Konferenzraum im Erdgeschoss statt.
Die Ausschreibung steht natürlichen und juristischen Personen offen. Personen, die sich an der Ausschreibung beteiligen, müssen ein Dokument vorlegen, das sie zur Teilnahme an der Ausschreibung berechtigt (d.h. einen Personalausweis, eine Vollmacht (falls sie als Bevollmächtigter handeln) und einen Nachweis über die Zahlung der Ausschreibungskaution).
Wird auf die Ausschreibung kein Angebot abgegeben, wird die geleistete Kaution nicht zurückerstattet. Die geleistete Ausschreibungskaution wird demjenigen, der von der Ausschreibung vor deren Eröffnung zurücktritt, unverzüglich zurückerstattet. Die geleistete Ausschreibungskaution wird unmittelbar nach der Ausschreibung zurückerstattet. Erhält der Bieter den Zuschlag, wird die geleistete Kaution auf die Zahlung des Preises angerechnet. Sollte sich der Bieter, der den Zuschlag erhält, dem Abschluss der notariellen Urkunde über die Eigentumsübertragung entziehen, verfällt die Kaution.
Das Gebot ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer gültig, wenn mindestens ein Teilnehmer mindestens ein Gebot über dem Startpreis abgibt.
Die Immobilie wird nach dem im Grundbuch eingetragenen Rechtsstand verkauft. Die vorgenannte Immobilie ist nicht mit dinglichen Rechten zugunsten Dritter belastet.
Der Käufer hat die Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten zu vermessen oder gegebenenfalls zu erneuern. Alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie gehen zu Lasten des Käufers der Immobilie.
Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, das Angebot ohne Angabe von Gründen zu annullieren oder zu widerrufen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung sind im Gemeindeamt in Tychowo, Zimmer Nr. 17, oder unter der Telefonnummer 94 31 60 290 erhältlich.
Die Immobilie kann individuell oder mit einem Mitarbeiter des Gemeindeamtes in Tychowo besichtigt werden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Die Bekanntmachung wird auf der Website //bip.tychowo.pl unter "Tychowskie Wieście" veröffentlicht. Ein Auszug der Bekanntmachung erscheint ebenfalls in der lokalen Presse.
Wir laden Sie ein, sich das Präsentationsvideo anzuschauen.
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