Als Deutscher oder Ausländer Immobilien in der Schweiz kaufen: "Lex Koller" sorgt für Einschränkungen

Steffen Seibel
Fr, 21.02.2020
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Ein Schweizer Gesetz regelt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und verhindert seit 1983 erfolgreich eine "Überfremdung" des einheimischen Bodens.

Ein Chalet in den Alpen, eine Luxusvilla oder ein Apartment in Bestlage am Genfer See: Haben Sie als Ausländer schon einmal darüber nachgedacht, ein Urlaubsdomizil oder einen Zweitwohnsitz in der Schweiz zu erwerben? Dann sind Sie sicher auf die sperrige Bezeichnung "Lex Koller" gestoßen. Die nach dem damaligen Bundesratsvertreter Arnold Koller benannte Verordnung verhindert den Kauf von Immobilien als Kapitalanlage durch Ausländer. Während die Anmietung von Immobilien nicht in dem Gesetz geregelt wird, ist ein Immobilienerwerb durch Nicht-Schweizer Bürger nur mit Einschränkungen möglich. Die Schweiz war schon immer ein Land mit eigenen Regeln, Möglichkeiten gibt es dennoch.

Als Ausländer Immobilien in der Schweiz kaufen

1. Verlagern Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz

Wenn Sie Bürger der EU oder der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) sind, haben Sie beim Erwerb von Liegenschaften die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsbürger. Solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und diesen auch selbst bewohnen, können Sie beliebig viele Immobilien erwerben.

Für alle Bürger aus Drittstaaten gilt: Sie benötigen eine gültige Aufenthaltsbewilligung und müssen die gekaufte Immobilie selbst bewohnen. Wenn Sie ein Grundstück oder einen Bauplatz in der Schweiz erwerben, muss die Bebauung innerhalb eines Jahres erfolgen.

Für den Erwerb von Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen hingegen benötigen Sie immer eine Bewilligung.

 

2. Sie verfolgen mit der gekauften Immobilie eine gewerbliche bzw. wirtschaftliche Nutzung

In der Schweiz gibt es zahlreiche prestigeträchtige Immobilien, die gewerblich genutzt werden: Wenn Sie beispielsweise als Investor ein Grand Hotel oder ein Schloss kaufen möchten und eine gewerbliche Nutzung gegeben ist oder angestrebt wird, benötigen Sie keine Bewilligung. Gleiches gilt auch für die Mischnutzung, d.h. wenn Sie die Gewerbeimmobilie auch selbst bewohnen.

3. Schauen Sie sich in den Nachbarländern um

Die mangelnde Willkommenskultur der Schweiz lässt viele Immobilienkäufer inzwischen auch auf Nachbarländer ausweichen: In Frankreich, Italien oder in Österreich sind die Konditionen aktuell oftmals günstiger, obgleich auch dort Preise schon stark angestiegen sind.

Wenn Sie trotz dieser Regelungen die Absicht haben, ein Haus oder eine Villa in der Schweiz zu kaufen, sollten Sie zunächst Kontakt mit den zuständigen Behörden (Grundbuchamt) aufnehmen, da das Gesetz regelmäßig Abweichungen und Änderungen unterliegt, abhängig von der aktuellen Regierung. Das Grundbuchinspektorat wird dann prüfen, ob die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt sind oder ob eine Bewilligung benötigt wird.


Vielleicht muss die von uns gezeigte Inspiration am Lago Maggiore kein Traum für Sie bleiben. Beim Ranking der "Besten Länder für den Ruhestand" nimmt die Schweiz schließlich regelmäßig vordere Plätze ein.

Erfahrungen mit dem Erwerb von Immobilien in der Schweiz?





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