Die Vermittlung historischer Immobilien in Polen bildet den Schwerpunkt unserer Agentur mit Sitz in Posen. Wir begleiten Käufer beim Erwerb von Schlössern und Herrenhäusern, insbesondere in Großpolen (Wielkopolska) sowie in den westlichen Regionen des Landes. Durch unseren Standort in Posen verfügen wir über langjährige Kontakte zu Eigentümern, regionalen Ansprechpartnern und zuständigen Stellen. In Großpolen sind heute noch mehr als 1.000 Schlösser und Herrenhäuser erhalten.
Für einige Liegenschaften bestehen heute noch ungeklärte Eigentumsverhältnisse mit offenen Rechtsfragen oder laufenden Verfahren. Durch die Zusammenarbeit mit Eigentümern, Behörden und kommunalen Stellen begleiten wir entsprechende Prozesse und können Kaufinteressenten mit passenden Suchprofilen frühzeitig über mögliche zukünftige Erwerbsoptionen informieren.
Die gelegentlich noch verbreitete Information, dass Ausländer grundsätzlich keine Immobilien in Polen erwerben dürfen, ist veraltet. Der Immobilienerwerb steht grundsätzlich auch ausländischen Käufern offen. Einschränkungen und zusätzliche Genehmigungsverfahren betreffen vor allem landwirtschaftliche Grundstücke sowie Käufer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.
Für Käufer außerhalb der EU kann vor dem Erwerb eine Genehmigung des polnischen Innenministeriums erforderlich sein. Diese wird objektbezogen erteilt und setzt unter anderem die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses voraus. Zudem prüfen die zuständigen Behörden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände gegen den Erwerb bestehen. Für jeden weiteren Immobilienerwerb ist grundsätzlich ein separates Verfahren notwendig.
Für die Erteilung der Genehmigung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr im dreistelligen Euro-Bereich zu entrichten.
Beim Denkmalschutz in Polen wird zwischen nationaler und lokaler Unterschutzstellung unterschieden. National geschützte Objekte sind in den Denkmalverzeichnissen der jeweiligen Woiwodschaften eingetragen und unterliegen der Aufsicht der zuständigen Denkmalbehörde (Konserwator Zabytków).
Bei diesen Immobilien müssen bauliche Veränderungen – einschließlich Eingriffen in die historische Substanz sowie An-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen – vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt werden.
Zahlreiche kleinere Gutshäuser und historisch weniger bedeutende Objekte sind hingegen lediglich in kommunalen Denkmalverzeichnissen erfasst. Hier bestehen in der Praxis häufig größere Gestaltungsspielräume hinsichtlich Nutzung und Entwicklung der Immobilie.
Die Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden verläuft erfahrungsgemäß häufig konstruktiv, da ein gemeinsames Interesse am Erhalt historischer Gebäude und an deren langfristiger Nutzung besteht.
Für denkmalgeschützte Immobilien besteht in Polen grundsätzlich die Möglichkeit einer Befreiung von der jährlichen Grundsteuer. Bei privat genutzten Denkmälern entfällt diese Steuer häufig vollständig. Auch für lokal geschützte Objekte kann eine Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Bei gewerblich genutzten Immobilien gelten andere Regelungen.
Der Markt für historische Immobilien in Polen bietet weiterhin ein breites Preisspektrum. Je nach Lage, Größe, Erhaltungszustand und Nutzungsmöglichkeiten reichen die Kaufpreise von fünf- bis siebenstelligen Beträgen. Gleichzeitig sind auch in Polen die Kosten für Bauleistungen, Materialien und Fachhandwerk in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Einige Herrenhäuser werden zu vergleichsweise niedrigen Preisen angeboten. Dabei handelt es sich jedoch häufig um stark sanierungsbedürftige Objekte in strukturschwächeren Lagen, oft mit ungünstigen Grundstückssituationen. Eine sorgfältige Prüfung der Bausubstanz, Nutzungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen ist entscheidend.
Die Kosten für die Sanierung historischer Immobilien lassen sich nur individuell bestimmen. Sie hängen unter anderem vom baulichen Zustand, der Größe, der zukünftigen Nutzung und weiteren Faktoren ab. Als realistische Orientierung sollten bei umfassenden Restaurierungen heute (Stand: 07/2026) mindestens 25.000 zł (ca. 5.800 EUR) pro Quadratmeter Nutzfläche eingeplant werden.
Bei besonders aufwendigen Restaurierungen, hochwertigen Ausstattungen oder komplexen denkmalpflegerischen Anforderungen können die tatsächlichen Kosten deutlich höher liegen. Der Erwerb eines historischen Gebäudes erfordert daher eine realistische Finanzplanung und idealerweise Erfahrung mit vergleichbaren Projekten. Ohne ausreichende Mittel oder ein tragfähiges Nutzungskonzept kann eine Sanierung zu einer langfristigen finanziellen Belastung werden.
Für denkmalgeschützte Immobilien können grundsätzlich Fördermittel beantragt werden. Umfang und Höhe der Unterstützung hängen unter anderem von der historischen Bedeutung des Objekts, dem Umfang der geplanten Maßnahmen und den jeweiligen Förderprogrammen ab. Besonders bedeutende Gebäude können sowohl von nationalen als auch von europäischen Förderprogrammen profitieren.
Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit bietet die steuerliche Abschreibung bestimmter Kosten, die mit dem Erhalt und der Sanierung eines Denkmals verbunden sind. Das Programm Pałacyk Plus ist in seiner Zielsetzung mit der deutschen Denkmal-AfA vergleichbar und unterstützt Eigentümer historischer Immobilien durch steuerliche Entlastungen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Programms ist, dass der Eigentümer in Polen steuerpflichtig ist, also dort arbeitet oder ein Unternehmen führt.
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